Genau das, ist mir widerfahren, mit meinem besten Freund, zu seinen Ehren, möchte ich es hier hineinsetzen, denn seine Schwester hat nach seinem Tod , die Wohnung, alles Private von ihm , ins Internet gesetzt. Ich konnte nichts tun, aber Facebook hat sie , leider nicht ihn, herausgeworfen. Ansonsten führt sie all seine Konten weiter.
Wenn Tote digital weiterleben BRISANT | 23.11.2009 | 17:15 Uhr
Viele, die den Verlust eines lieben Menschen zu verkraften haben, wollen damit endgültig abschließen und nicht immer wieder erinnert werden. Kein leichtes Unterfangen, was das Internet angeht. Einen Toten aus dem Netz zu löschen ist schwer - auch rechtlich gesehen.
Vor allem Eltern können es kaum ertragen, im Internet ständig ihren toten Kindern zu "begegnen". Tote im Netz - bei 15,5 Millionen Nutzern allein beispielweise bei "StudiVZ" kommt das immer häufiger vor. Aber wie finden Angehörige die Spuren von Verstorbenen im Netz? Und vor allem: Was können sie gegen deren Missbrauch tun - zum Beispiel bei beleidigenden Kommentaren im Gästebuch des Toten, oder beim Missbrauch mit seinem Online-Banking-Passwort? Und wem gehören die Fotos, Daten, Passwörter oder persönlichen Profilseiten der Verstorbenen in Internet-Netzwerken? Das alles liegt bisher in einer rechtlichen Grauzone. "Auf der einen Seite gibt es eine vermögensrechtliche Komponente, die den Erben gehört. Das ist erbrechtlich so geregelt", sagt Rechtsanwalt Harald Bock. "Auf der anderen Seite gibt es eine persönlichkeitsrechtliche Komponente. Das hat mit der Erbschaft gar nichts zu tun. Das geht an die nächsten Verwandten."
Diese Unsicherheit haben Firmen wie "Legacy Locker" und andere schon als Geschäftsidee entdeckt: Sie bieten etwa an, Passwörter bei ihnen zu hinterlegen, die dem Erben hinterher ausgehändigt werden - als Schlüssel zum digitalen Nachlass. Experten warnen vor solchen Angeboten. "Sämtliche Kennworte online zu übersenden und zu hinterlegen, etwas Unsichereres kann man sich kaum vorstellen", so Bock.
Unterschiedliche Vorgehensweisen Anbieter sozialer Netzwerke gehen mit ihren verstorbenen Usern unterschiedlich um. "Facebook" beispielsweise bietet erst seit wenigen Wochen ein Formular an. Dort kann jeder einen User melden, der verstorben ist. Als Beweis reicht schon eine Todesanzeige in der Zeitung. "StudiVZ" dagegen prüft per Sterbeurkunde, ob der User wirklich tot ist, und setzt dann auf eine individuelle Lösung. "Das Profil kann zum Beispiel als eine Art Kondolenzbuch stehen bleiben", sagt Geschäftsführer Markus Berger de Léon. "Die Angehörigen können aber auch sagen, dass sie alle Inhalte des Profils gelöscht werden sollen. Das Profil kann auch für eine bestimmte Zeit noch abrufbar sein." Für Rechtsanwalt Harald Bock gibt es nur eine saubere Lösung: Wenn feststeht, dass der Kunde verstorben ist, müssen seiner Meinung nach alle Daten gelöscht werden.
Zuletzt aktualisiert: 23. November 2009, 17:00 Uhr